Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Schule. In ihr sind die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und das Kollegium mit jeweils 5 Personen stimmberechtigt vertreten. Das “nichtpädagogische Personal” (Sekretariat) ist mit einer Stimme vertreten, dazu kommt die Stimme des Schulleiters. Bis auf Personalfragen tagt die Schulkonferenz (schul-)öffentlich.

Die Schulkonferenz “… fördert die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften, den sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule. (Sie) berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über das Schulprogramm sowie die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und beschließt darüber …”.
Die weiteren Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse finden sich in den §§ 52&53 des Schulgesetzes.