Klasse 9: Das Orientierungspraktikum

Das (vermutlich) erste Betriebspraktikum in der neunten Klasse soll einen Einblick in die Arbeitswelt ermöglichen. Zudem sollen wirtschaftliche Zusammenhänge deutlich werden. Die Ziele des Betriebspraktikums erstrecken sich vom Kennenlernen der Berufs- und Arbeitswelt und der spezifischen Anforderungen über die Reflexion der in Unternehmen angewandten Praxis bis hin zur Analyse technischer, sozialer und ökonomischer Sachverhalte.
Dabei geht es nicht darum, unbedingt den vermeintlichen Wunschberuf bereits zu kennen und sich in diesem auszuprobieren. Tatsächlich steht das Erproben und Kennenlernen im Mittelpunkt. Wichtig ist ein interessanter Arbeitsplatz. Gerade in Klasse 9 sind beispielsweise Handwerksbetriebe gewinnbringend. Vielfältige Möglichkeiten der Berufswelt auszuprobieren trägt zudem zur Persönlichkeitsbildung bei.

Günstig ist es, das Praktikum langfristig zu planen. Kurzfristige Notlösungen führen schnell zu Frustrationserlebnissen. Zudem sind familiengeprägte Praktikumsorte („bei meiner Tante“ usw.) nicht zu empfehlen und werden von der Schule nicht akzeptiert. Zu vermeiden sind ebenfalls emotional belastende Praktikumsorte (z. B. Tierarzt).
Zudem sollte beachtet werden, dass gerade für einen ersten Praktikumsplatz in Jahrgang neun grundsätzlich folgende Kriterien erfüllt sein sollten: Anschaulichkeit (Außenstehende sollten den Arbeitsprozess verstehen können, kein zu hohes Maß an Fachwissen als Grundvoraussetzung); abwechslungsreich (z. B. erlauben monotone Hilfstätigkeiten kaum einen sinnvollen Einblick in die Arbeitswelt) sowie angemessener Schwierigkeitsgrad (keine Überforderung sowohl in physischer als auch in psychischer Hinsicht). Praktikumsbetriebe sollen so gewählt werden, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln (HVV) erreichbar sind. Auslandspraktika sind leider nicht möglich. In der Praktikumsrichtlinie steht dazu: „Individuelle Anträge auf Auslandspraktika von Schülerinnen und Schülern bzw. von deren Eltern sind nicht genehmigungsfähig.“ (Richtlinie für das Betriebspraktikum in den Klassen 8 bis 12 der allgemein bildenden Schulen vom 01.08.2005 der Behörde für Bildung und Sport).
Es können keine Fahrtkosten erstattet werden. Entsprechend gibt es auch nicht die Möglichkeit, blaue Fahrscheine für die Zeit des Praktikums zu bekommen.

2025: 30.06. – 18.07.2025

2026: 15.06. – 03.07.2026

Klasse 10: Das Sozialpraktikum

Bei einem Sozialpraktikum sollt Ihr euch in verschiedenen sozialen Einrichtungen erproben. So könnt ihr unterschiedliche Lebenssituationen kennen lernen, die grundlegenden Zusammenhänge des Sozialstaates verstehen und anderen Menschen helfen. Des Weiteren stärkt ihr eure Sozialkompetenz und Selbstkompetenz. Auch definierte Rollenbilder werden hinterfragt. So können bspw. Jungen Klischeedenken aufgeben und entsprechend Vorurteile über vermeintlich als „weiblich“ geltende Berufe ablegen.

Das Praktikum kann beispielsweise in Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen, Altentagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit Assistenzbedarf oder in der Obdachlosenhilfe durchgeführt werden. Auch Sozialstationen, Einrichtungen für behinderte Menschen (Schulen, Werkstätten, Wohnheime, Kindertagesstätten mit einem ausgewiesenen Schwerpunkt im Bereich Integration bzw. Inklusion), Einrichtungen für Flüchtlinge und wohnungslose Menschen (z.B. Wohnheime, Bahnhofsmissionen) sind gut geeignet. Weniger geeignet sind dagegen: Krankenhäuser, Schulen, jede Form von Kinderhorten, ausschließliche Begleitung von Geistlichen in Kirchengemeinden usw. Wichtig ist, dass der Praktikumsplatz eine soziale Komponente enthält. Fragt im Zweifelsfall die Klassenleitung oder unsere Beauftragten für die Berufsorientierung, ob der Praktikumsplatz die Voraussetzungen für ein Sozialpraktikum erfüllt.

Das Praktikum soll in Hamburg absolviert werden (Großbereich des HVV). Auslandspraktika sind leider nicht möglich. In der Praktikumsrichtlinie steht dazu: „Individuelle Anträge auf Auslandspraktika von Schülerinnen und Schülern bzw. von deren Eltern sind nicht genehmigungsfähig.“ (Richtlinie für das Betriebspraktikum in den Klassen 8 bis 12 der allgemein bildenden Schulen vom 01.08.2005 der Behörde für Bildung und Sport).

Das Sozialpraktikum im Jahrgang 10 ist nur für die Regelklassen. Es findet parallel zum Musical-Projekt der Musikklassen statt.

2025: 07.07. – 18.07.2025

2026: 22.06. – 03.07.2026

Finde deinen Praktikumsplatz

Deinen Praktikumsplatz wählst du im Wesentlichen selbst. Auch das Bewerbungsverfahren führst du eigenverantwortlich durch. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Hilfreich sind sicherlich persönliche Kontakte. Auch ein persönliches Beratungsgespräch mit dem Beauftragten für die Berufsorientierung (Ef) kann Perspektiven für mögliche Praktikumsplätze eröffnen. Außerdem bieten Praktikumsbörsen eine gute Möglichkeit, geeignete Stellen zu finden. In unseren Linktipps, auf der Pinnwand und auf unserer allgemeinen Seite zur Berufsorientierung wirst du bestimmt fündig.

Betreuung

Während des Praktikums besuchen wir die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld. Insbesondere in Jahrgang 9 übernimmt dies nach Möglichkeit die Klassenlehrkraft, eine aktuelle oder frühere Fachlehrkraft der Klasse. Den Besuchstermin vereinbaren wir telefonisch mit dem Betrieb.

Welche Unterlagen benötigt die Schule?

Wir benötigen zwei ausgefüllte Praktikumsbescheinigungen des Arbeitgebers: Die erste Bescheinigung vor Beginn des Praktikums, damit wir wissen, wer wo das Praktikum absolviert. Zudem wird auf diesem Formular der Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler für die ArbeitgeberInnen bestätigt. Eine zweite Bescheinigung nach Abschluss des Praktikums zur endgültigen Bestätigung.

Die Abgabe erfolgt bei der jeweiligen Klassenleitung.

Dokumentation im Portfolio

Das Praktikum ist inhaltlich an den PGW-Unterricht angebunden und wird entsprechend dort vorbereitet. Für euer Praktikum wählt ihr dann einen eigenen Beobachtungsschwerpunkt. Mit Blick auf die Intention des Praktikums sollten hier ökonomisch orientierte Aspekte (Rationalisierung, Prozessstrukturen, Interessenvertretung, Produktionsprozesse, Wettbewerb…), individuelle Aspekte (Kompetenzüberprüfung, Lebensplanung…) oder berufsorientierende Aspekte (Tätigkeitsfelder, Ausbildungswege, Berufswünsche prüfen…) berücksichtigt werden. Die Nachbereitung erfolgt in der Schule unmittelbar nach dem Praktikum: An zwei Projekttagen werdet ihr das Praktikum intensiv reflektieren.

Einen “klassischen” Praktikumsbericht gibt es nicht. Die erfolgreiche Teilnahme am ersten Praktikum wird im eigenen Portfolio und auch im Zeugnis dokumentiert. Zudem wird die Schule nach erfolgreichem Absolvieren des Reflexionsseminars ein Zertifikat für das Praktikum erstellen.

 

Rechtliches

Zu unterscheiden ist hier v. a. zwischen Kindern (bis einschließlich 14 Jahren) und Jugendlichen (ab vollendetem 15. Lebensjahr). Kinder dürfen maximal 35 Stunden in der Woche arbeiten (7 Stunden/ Tag). Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Ausnahmen sind nach den Regelungen der §§ 8 bis 46 des Jugendarbeitsschutzgesetzes möglich, sollten jedoch im Einzelfall mit dem Beauftragten für die Berufsorientierung bzw. der Schulleitung geklärt werden.
Das Praktikum muss jedoch auch in etwa die 7 Stunden Arbeitszeit am Tag abdecken, damit es seinen Zweck erfüllen kann.