Was ist Recht?

Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende, weitestgehend gesetzlich niedergeschriebene Recht (im Gegensatz zum angloamerikanischen „case-law-Rechtsprinzip“) stellt für unsere Gesellschaft verbindliche „Spielregeln“ auf, an die sich alle zu halten haben, damit ein geordnetes und (rechts-)sicheres Miteinander möglich ist. Mithin hat das Recht die Funktion der Konfliktvermeidung und -lösung sowie des Interessenausgleichs, um ein friedliches Miteinander in einer Gesellschaft zu gewährleisten. Das Recht begründet auch Rechte und Pflichten der Bürger gegenüber dem Staat und des Staates gegenüber seinen Bürgern. Es ist außerdem abzugrenzen von sittlichen, moralischen, religiösen und anderen Wertvorstellungen.

Recht als Unterrichtsfach

Am ASG kannst du das zweistündige Wahlfach Recht in der Oberstufe zu allen Profilen dazu wählen und das mündliche und schriftliche Abitur in diesem Fach ablegen. Im Unterricht Recht bekommst du anhand überwiegend echter Fallbeispiele (basierend auf alten und aktuellen Gerichtsentscheidungen) verschiedener Rechtsgebiete einen Einblick in das spezifische „juristische Denken“. Grundlegend hierfür ist das Erlernen der Fachsprache und Begrifflichkeit, der Methodik zur Falllösung, der Systematik eines Rechtsgebiets und der von Rechtswissenschaft und Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze („juristische Dogmatik“). Konkret bedeutet dies, dass du lernst, rechtlich fundiert und argumentativ überzeugend zur Rechtslage in einem Rechtsstreit oder zu einer Rechtsfrage Stellung zu nehmen. Du wirst lernen, zivilrechtliche Ansprüche zu prüfen, z.B. aus Verträgen. Des Weiteren wirst du Strukturen erlernen, anhand derer du beurteilen kannst, ob sich jemand nach dem Strafgesetzbuch strafbar gemacht hat. Durch das Anfertigen eines strafrechtlichen Gutachtens, eines Strafurteils oder einer Anklageschrift wird dir unter anderem die rechtliche Bedeutung der Begriffe „Schuld“ und „Strafe“ bewusst werden. Du erkennst, dass grundlegende Rechtsprinzipien, wie z.B. „nulla poena sine lege“, „in dubio pro reo“ und das „Schuldprinzip“ Ausdruck des Grundgesetzes sind und Einzug in unsere Gesetze und Rechtspraxis erhalten haben. Wie das Bundesverfassungsgericht eine Abwägung kollidierender Grundrechte vornimmt, z. B.  der Religionsfreiheit und des Neutralitätsgebots des Staates, könnte für dich ebenfalls interessant sein und im Wege einer lebendigen Diskussion deine Sprache und dein Denken schulen.